Gefährdungsbeurteilungen

Seit 2013 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) jeden Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU) durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten abzuleiten. Diese Verpflichtung gilt für alle Arbeitsbereiche und für alle Tätigkeiten ab dem ersten Mitarbeiter. Das Gesetz sieht vor in regelmäßigen Abständen Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, insbesondere dann, wenn neue Arbeitsplätze geplant oder wesentliche Änderungen von ArbeitsplÄtzen vorgenommen werden.

Mit Hilfe der GBU werden Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen sowie Arbeitsumgebungsbedingungen systematisch geprüft und gegebenenfalls Fehlbelastungen und Mängel identifiziert. Diese Aspekte können je nach Ausprägung als Gefährdung der Gesundheit oder auch als wichtige Gesundheitsressource wirken. Die GBU dient also der Beurteilung der psychischen Belastungen des Arbeitsplatzes und nicht der Beurteilung der einzelnen Person.

Im nächsten Schritt sollen gezielte Maßnahmen dabei helfen, die Risiken für gesundheitliche Beeinträchtigungen zu mindern und Potenziale einer gefährdungsarmen Arbeit zu erschließen. Sicher und gesundheitsgerecht gestaltete Arbeitsbedingungen haben einen enormen Einfluss auf die Motivation, die Arbeitszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Darüber hinaus bietet die GBU eine entscheidende Grundlage für die dauerhafte Prävention von psychischen Belastungen und die Ergänzung für ein ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).